15.04.10

Lex Laval beschlossen 

Schweden hat ein Gesetz verabschiedet, das regelt, wann Arbeitskampfmaßnahmen gegen in Schweden tätige, ausländische Unternehmen gerechtfertigt sind.

Das so genannte Laval-Gesetz setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes um, nach der die Blockade des lettischen Unternehmens Laval durch die schwedische Baugewerkschaft und den Elektrikerverbund im Jahr 2004 ungesetzlich gewesen ist. Das Unternehmen wollte damals keinen schwedischen Tarifvertrag unterzeichnen.

Das neue Gesetz, das heute, am 15. April 2010 in Kraft tritt, besagt nun, dass Unternehmen aus dem EU-Ausland bei einer Tätigkeit in Schweden zwar wichtige Regelungen der geltenden Tarifverträge einhalten müssen, jedoch nicht gezwungen werden dürfen, die Verträge als Ganzes zu unterzeichnen. Ausländische Unternehmen müssen demnach die schwedischen - gewerkschaftlich ausgehandelten - Regeln zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch beachten.

Die Opposition, bestehend aus Sozialdemokraten, den Grünen und der Linken, hält das Gesetz für zu weitgehend, weil es das schwedische Modell der für immerhin rund 90 Prozent der Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge in Frage stellt. Auch die Baugewerkschaft befürchtet negative Konsequenzen, beispielsweise ein Lohndumping durch "falsche" Tarifverträge aus den Herkunftsländern der ausländischen Unternehmen, die eine den schwedischen Tariflöhnen entsprechende Bezahlung lediglich vorspiegeln.

Teaser-Foto: www.imagebank.sweden.se, Holger Staffansson

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